Der Rotmilan im Kreis Coesfeld

Ein Projekt des NABU Kreis Coesfeld und des Naturschutzzentrums Kreis Coesfeld e.V.


März 2023: Naturschützer bitten erneut um Rotmilan-Meldungen im Kreis Coesfeld

Rotmilan (Milvus milvus), Foto: Josef Fleige
Rotmilan (Milvus milvus), Foto: Josef Fleige

Wie bereits in den Vorjahren ruft das Naturschutzzentrum, der NABU und der Kreis Coesfeld die Bevölkerung zu Rotmilan-Beobachtungen im Kreisgebiet auf. Die Art ist anhand ihrer roten Gefiederfärbung sowie dem gegabelten Schwanz („Gabelweihe“) gut zu erkennen. Die Beobachtungen aus der Bevölkerung gaben in den letzten Jahren oft wichtige Hinweise auf Bruten.

Aktuell gehen die Naturschützer von etwa 40 Brutpaaren der Art im Kreis aus. Für den Schutz des Rotmilans haben wir in Deutschland eine herausragende Bedeutung, da nahezu die Hälfte der Weltpopulation bei uns brütet.

Meldungen bitte mit Datum der Beobachtung, Telefonnummer für eventuelle Rückfragen sowie einer Kartendarstellung an: E-Mail oder Beobachtungsformular ausfüllen.

 

Die Ergebnisse der bisherigen Rotmilan-Untersuchungen im Kreis Coesfeld wurden jetzt in einer

ornithologischen Fachzeitschrift veröffentlicht. Als Dank für die rege Mithilfe schicken wir Ihnen auf

Anfrage gerne diesen Artikel (PDF) zu. Wer Interesse hat, teile uns dies bitte per E-Mail mit.

Veröffentlichung: Bestandszunahme des Rotmilan Milvus milvus im Münsterland - Ergebnisse einer Kartierung im Kreis Coesfeld 2019 bis 2021. Matthias Olthoff, Dorothee Knepper-Wollny, Thomas Hagedorn, Simon Lüling & Jens Brune. Charadrius 58, Heft 1, 2022



Über den Rotmilan

Sein wissenschaftlicher Name lautet Milvus milvus, in englischer Sprache heißt er Red Kite oder wie die Franzosen königlich sagen Milan royal. Wir nennen diesen Vogel Rotmilan oder Gabelweihe. Er ist ein besonderer Vogel.

 

Deutschland beherbergt über die Hälfte der Weltpopulation. Somit haben wir eine besondere Verantwortung zum Schutz dieser gefährdeten Art. Der Bestand hat bundesweit seit den 1990er Jahren um etwa 20% abgenommen. Während die Mittelgebirge Nordrhein-Westfalens teilweise noch recht gut besiedelt sind, ist der Rotmilan in weiten Teilen des Westfälischen Flachlandes äußerst selten. Dies gilt auch für den Kreis Coesfeld, wo in den letzten zwei Jahrzehnten nur noch vereinzelte Bruten nachgewiesen werden konnten.

 

2018 begannen wir vom Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld und NABU Coesfeld den Brutbestand in der Südhälfte des Kreises Coesfeld genauer unter die Lupe zu nehmen. Mit überraschendem Ergebnis: Der Rotmilan scheint sich zurzeit im Kreis leicht auszubreiten. Weitere Reviere wurden aus dem Nordkreis gemeldet. Dieser leicht positive Bestandstrend bestätigt sich auch in den folgenden Jahren.

 

Im Rahmen unserer Rotmilanuntersuchungen melden wir alle Brutnachweise der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld. Dies ist wichtig, damit Rotmilane bei anstehenden Planungen, etwa von Windenergieanlagen, Berücksichtigung finden. Der Rotmilan ist eine durch Windkraftanlagen stark gefährdete Art. Zu Brutstandorten muss unbedingt ein ausreichender Abstand gehalten werden, damit der leicht positive Trend im Kreis nicht

wieder ins Gegenteil umschlägt. Die Art wird nämlich nicht selten durch die Rotoren von Windenergieanlagen tödlich verletzt, was leider auch im Kreis Coesfeld schon nachgewiesen wurde. Aktuelle Vergiftungsfälle aus dem Kreis Coesfeld zeigen aber auch, dass wir mit der Information über Rotmilan-Brutstandorte sehr vorsichtig umgehen müssen. So konnten allein im Jahr 2019 vier tote Rotmilane im Kreis Coesfeld in der Nähe ihrer Horste gefunden werden. Bei zwei der Tiere handelte es sich um Jungvögel, die kurz vor dem Verlassen des Horstes standen. Bei Ihnen wurden noch Reste eines Insektizids, dessen Verwendung in Deutschland verboten ist, nachgewiesen. Diese vorsätzliche Tötung ist eine Straftat und wird mit Geld- und Haftstrafen bis zu fünf Jahren geahndet. Aufgrund dessen wurde eine Strafanzeige gegen unbekannt bei der Kriminalpolizei aufgegeben. Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung von Waldgebieten mit lichten Altholzbeständen sowie von offenen, strukturreichen Kulturlandschaften.
  • Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume (z.B. Straßenbau, Windenergieanlagen).
  • Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen (v.a. Grünland- und Ackerflächen, Säume, Belassen von Stoppelbrachen).
  • Erhaltung der Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld.
  • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis Juli).
  • Entschärfung bzw. Absicherung von gefährlichen Strommasten und Freileitungen.
  • Bekämpfung der illegalen Rotmilanverfolgung durch Strafanzeigen

    Dorothea Knepper-Wollny NABU Kreis Coesfeld

    Simon Lüling und Matthias Olthoff, Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V.


November 2022: Pressemitteilung: Das Komitee gegen Vogelmord e.V. und der NABU Kreisverband Coesfeld e.V. sind empört über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Fall der Rotmilan-Vergrämung in Ottmarsbocholt.

Nach der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft kann der Beschuldigte allerdings immer noch mit einem Bußgeld belegt werden.

Im März dieses Jahres war von einem Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde beobachtet worden, wie eine von der Polizei identifizierte Person ein Rotmilanpaar durch Stockschläge in der Nähe des Nestes zu verscheuchen versuchte. Um die Tiere zu vertreiben, sollen laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster sogar Drohnen eingesetzt worden sein.

 

Da Rotmilane nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind, stellt jede Art der Nachstellung, ob Fangen, Vertreibung, Vergiftung oder Abschuss eine Straftat dar, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Drei Anzeigen waren bei der örtlichen Polizei eingegangen, unter anderem vom NABU Coesfeld und dem Komitee gegen den Vogelmord e.V.

 

Das damals gegen den Beschuldigten eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde nun von der Staatsanwaltschaft Münster eingestellt. Zur Begründung hieß es, dass keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Rotmilanpopulation nachzuweisen war, da das betroffene Paar nach der Vergrämung wieder in seinen Brutwald zurückkehrte. Die anschließende Brut verlief später allerdings erfolglos, wie ein Mitarbeiter des Naturschutzzentrums Kreis Coesfeld am 21.06. feststellen musste. Zwei tote Jungvögel lagen unter dem aufgegebenen Rotmilan-Horst. Auch die Altvögel waren nicht mehr in Horstnähe zu beobachten.

 

Nach der Auffassung der beiden Naturschutzverbände stellt bereits der Versuch einer Vergrämung

einer streng geschützten Vogelart eine Straftat dar, die nicht toleriert werden darf. „Leider hat die

Justiz hier eine große Chance vertan, endlich ein klares Zeichen gegen die illegale Verfolgung

geschützter Wildtiere zu setzen“, so Dorothee Knepper-Wollny, Vorsitzende des NABU Coesfeld.

Bemerkenswert ist laut dem Komitee gegen den Vogelmord, dass in der Nähe des Tatortes zwei

Windenergieanlagen geplant sind. Das Komitee und der NABU vermuten, dass ein Zusammenhang

zwischen der Windkraftanlage und der versuchten Vergrämung besteht. Rotmilane können bei zu

geringer Entfernung zu geplanten Windenergieanlagen ein Problem im Rahmen des

Genehmigungsverfahrens darstellen, da zu den Brutplätzen ein ausreichend großer Abstand

eingehalten werden muss. Die Vögel gelten als windkraftsensibel und können bei Kollisionen mit den

Rotoren um Leben können.

 

Insbesondere brütende Altvögel in der Nähe von Windenergieanlagen verunglücken häufiger und

gleichzeitig sind die Altvögel besonders bedeutsam für die Bestandsentwicklung. Die Einhaltung von

Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Brutplätzen des Rotmilans ist besonders

wichtig.

 

Das Komitee gegen den Vogelmord und der NABU haben die Kreisverwaltung dazu aufgefordert, den

Verstoß nun im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens zu ahnden und den Beschuldigten

zumindest mit einem Bußgeld zur Verantwortung zu ziehen.

Foto: Josef Fleige


Der NABU Kreisverband Coesfeld ist entsetzt.

In der Zeitungsausgabe der Westfälischen Nachrichten vom 17.03.2022 wurden wir mit dem Artikel „Rotmilane sind vergrault worden“ von Thomas Fromme konfrontiert. Der Kreis Coesfeld hatte einen Hinweis bekommen, dass Vergrämungsmaßnahmen gegen den Rotmilan in seinem Brutwald bei Ottmarsbocholt erfolgt worden seien. Die Vertreibung soll sogar mit Hilfe von Drohnen durchgeführt worden sein. Daraufhin machte der Kreis Coesfeld eigene Beobachtungen und konnte feststellen, wie jemand mit Ästen gegen die Bäume geschlagen habe, um die Rotmilane vom Horst-Bau abzuhalten. Rotmilane kommen seit Anfang März aus ihren Winterquartieren und besetzen ihre Horstbäume.

Da Rotmilane streng geschützt sind, stellt jede Art der Nachstellung, ob Vertreibung, Vergiftung oder Abschuss eine Straftat dar, die mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Interessant ist bei dieser Freveltat auch, dass in der Oberbauerschaft südlich vom Ottmarsbocholter Ortskern zwei Windenergieanlagen geplant sind. Der NABU vermutet, dass ein Zusammenhang zwischen der Windkraftanlage und Rotmilan besteht. Die Einhaltung von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Brutplätzen des Rotmilans ist besonders wichtig. 

Der NABU Coesfeld stellte im April 2022 bei der Polizei in Lüdinghausen eine Strafanzeige.

Der Rotmilan im Kreis Coesfeld. Weitere Informationen

- Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen. HGNO 
- HGNO Stellungnahme


Naturschützer sind entsetzt: Erneute Rotmilan-Vergiftung im Kreis Coesfeld

Der Rotmilan ist ein faszinierender Greifvogel, der durch seinen gekerbten Schwanz und seine rote Färbung gut zu erkennen ist. Mit über der Hälfte der Weltpopulation hat Deutschland eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser Art. In den letzten Jahren ist erfreulicherweise ein leichter Bestandsanstieg der Art im Münsterland zu verzeichnen.

In einer gemeinsamen Aktion hatten das Naturschutzzentrum, der NABU Coesfeld und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld im Frühjahr 2021 die Bevölkerung erneut zur Meldung von Rotmilanen aufgerufen. Mehr als 300 Beobachtungen sind seitdem eingegangen. Bei der Kontrolle eines Horstes in der Gemeinde Senden machten die Naturschützer im Juli jedoch einen erschreckenden Fund: ein noch auf zwei Eiern sitzender Rotmilan wurde tot auf seinem Nestaufgefunden. 

Nachdem das tote Tier mit Hilfe eines Baumkletterers von seinem Horst geborgen werden konnte, wurde es unmittelbar dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Münster übergeben. Von dort kam nun der traurige Befund: der Milan ist mit einem bereits seit 2007 in der EU nicht mehrzugelassenen Insektizid vergiftet worden.

Leider ist dies nicht der erste Fall von Greifvogelvergiftungen im Kreisgebiet. Bereits 2019 konnten Mitarbeiter des Naturschutzzentrums mehrere vergiftete Rotmilane unter einem Nest in der Gemeinde Ascheberg vorfinden, erst im Februar 2021 wurden zwei vergiftete Mäusebussarde in den Gemeinden Billerbeck und Nottuln nachgewiesen. Eine Anfrage beim Komitee gegen den Vogelmord e.V. (Bonn) bestätigt diese traurige Tendenz: die Erfassungs- und Dokumentationsstelle für Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (kurz: EDGAR) meldet seit 2005 insgesamt 23bekannt gewordene Fälle illegaler Verfolgungen im Kreis Coesfeld.

Aus Ermittlungsgründen werden der genaue Fundort und die Art des verwendeten Giftes nichtöffentlich bekannt gegeben. Das Gift stellt jedoch nicht nur für Greifvögel eine Gefahr dar. Menschen, die mit dem hochgefährlichen Gift in Kontakt kommen oder auch Hunde, die vergiftetes Fleisch aufnehmen, können schwere gesundheitliche Folgen davontragen. Die Naturschutzbehörde hat nun Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt – in der Hoffnung, dass die Polizei die Täterüberführen kann. Denn eine Greifvogelvergiftung ist kein „Kavaliersdelikt“. Greifvögel wie der Rotmilan gehören zu den streng geschützten Arten. Jede Art der Nachstellung stellt eine Straftat dar, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Die Naturschützer sind sich einig: sie werden auch in den nächsten Jahren bei diesen Straftaten nicht wegschauen und diese skrupellosen Vergiftungsaktivitäten zur Anzeige bringen.

Bei verdächtigen Funden toter Greifvögel melden Sie sich bitte bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld. Bitte sehen Sie dabei aber von der Meldung toter Straßenverkehrsopfer ab.

 

Gemeinsame Pressemitteilung von NABU Coesfeld e. V. Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e. V. Kreis Coesfeld | Untere Naturschutzbehörde. 05.09.2021

Ein Baumkletterer holt den vergifteten Rotmilan aus dem Horst.

Fotos: Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V. / Matthias Olthoff


Rotmilan (Milvus milvus), Foto: Matthias Olthoff
Rotmilan (Milvus milvus), Foto: Matthias Olthoff

Wer hat den Rotmilan gesehen?

 

Der Rotmilan ist ein beeindruckender Greifvogel, der in den letzten Jahren im Kreis Coesfeld häufiger zu beobachten ist. Die umgangssprachlich auch Gabelweihe genannte Art ist auf Grund seiner roten Färbung und seines gekerbten Schwanzes nahezu unverwechselbar. Über die Hälfte der Weltpopulation brütet in Deutschland, weswegen wir eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser Art haben.

 

Das Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld, der NABU Kreis Coesfeld und der Kreis Coesfeld möchten möglichst viel über die Verbreitung des Rotmilans wissen, um die Art in Zukunft besser schützen zu können.

 

Bereits im Jahr 2019 hatten wir aufgrund eines Presseaufrufes über 250 Rotmilan-Meldungen aus dem Kreis Coesfeld erhalten, die uns wertvolle Hinweise zu Vorkommen der Art gebracht haben. Deswegen möchten wir Sie erneut bitten, uns aktuelle Beobachtungen des Rotmilans aus dem Kreisgebiet mitzuteilen.

Bitte melden Sie Ihre aktuellen Beobachtungen, am besten mit Datum, Telefonnummer für eventuelle Rückfragen sowie einer Kartendarstellung, an: rotmilan@naturschutzzentrum-coesfeld.de

Tipp:

Informationen über den Rotmilan

Rettet die Roten